Arbeitsrecht & Verträge

Dein Überblick über die wichtigsten Begriffe im Arbeits-
recht*

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Basis für jedes Arbeitsverhältnis und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ob Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Zeugnis – hier findest Du alle wichtigen Informationen verständlich erklärt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und richtig umzusetzen. Denn Fehler im Arbeitsrecht führen schnell zu Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen. In dieser Übersicht erhältst Du praxisnahe Erläuterungen zu allen zentralen Begriffen, ergänzt durch wertvolle Tipps für die Umsetzung im Alltag. So behältst Du den Überblick und stellst sicher, dass Dein Unternehmen gut aufgestellt ist.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen, kann aber durch Tarifvertrag, Sozialplan oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Abfindungen sollen Einkommensverluste ausgleichen. 
Praxis-Tipp: Prüfe immer, ob eine Abfindung sinnvoll ist, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die schriftliche Rüge eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens. Sie dokumentiert den Pflichtverstoß und weist auf mögliche Konsequenzen (z. B. Kündigung) hin. Abmahnungen müssen konkret formuliert und verhältnismäßig sein. 
Praxis-Tipp: Dokumentiere Vorfälle immer genau, damit eine Abmahnung vor Gericht Bestand hat.

Änderungs-
kündigung
(BGB, KSchG)

Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, gleichzeitig aber ein neues Angebot mit geänderten Vertragsbedingungen unterbreitet. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. 
Praxis-Tipp: Nutze Änderungskündigungen nur als letztes Mittel, wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht möglich ist.

Arbeitsrecht (individuelles & kollektives)

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) sowie zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretungen (kollektives Arbeitsrecht). Es ist in vielen Gesetzen (BGB, KSchG, BetrVG, MuSchG, BEEG, ArbZG, AGG usw.) verankert. 
Praxis-Tipp: Für Startups & KMU reicht oft eine erfahrene externe Personalabteilung, die Dich auf die wichtigsten Vorschriften hinweist – so sparst Du dir einen eigenen Juristen.

Arbeitsvertrag (BGB, TzBfG, KSchG)

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er kann unbefristet, befristet mit Sachgrund oder ohne Sachgrund geschlossen werden. Er regelt u. a. Tätigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. 
Praxis-Tipp: Nutze keine Muster-Arbeitsverträge aus dem Internet, sondern lass Arbeitsverträge immer individuell an Dein Unternehmen anpassen.

Arbeitszeugnis (BGB, GewO)

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis.
Praxis-Tipp: Nutze klare, verständliche Sprache – vermeide verschlüsselte „Zeugniscodes“, die rechtlich angreifbar sein können.

Aufhebungs-
vertrag (BGB)

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine Fristen. Er kann jedoch Nachteile beim Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit).
Praxis-Tipp: Weise Deinen Mitarbeiter schriftlich auf mögliche Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit hin, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Betriebsrat (BetrVG)

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, z. B. bei Arbeitszeit, Kündigungen oder Einstellungen.
Praxis-Tipp: Auch kleine Unternehmen profitieren von einem guten Verhältnis zum Betriebsrat – Zusammenarbeit spart oft Konflikte.

Betriebsrats-
anhörung (BetrVG)

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber muss Gründe und Umstände genau darlegen.
Praxis-Tipp: Stelle sicher, dass Du die Anhörung dokumentierst – das schützt Dich im Falle einer Klage.

Direktionsrecht (BGB, GewO)

Das Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes vertraglich oder gesetzlich geregelt ist.
Praxis-Tipp: Halte Änderungen möglichst schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.

Elternzeit (BEEG)

Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu drei Jahren nach der Geburt eines Kindes. Während der Elternzeit gilt Kündigungsschutz. Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist möglich.
Praxis-Tipp: Plane frühzeitig Ersatz für Arbeitnehmer in Elternzeit, um betriebliche Engpässe zu vermeiden.

Entgelt-
fortzahlung (EFZG)

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse.
Praxis-Tipp: Prüfe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig und halte Rückmeldungen zu Krankmeldungen standardisiert fest.

Ermahnung

Die Ermahnung ist eine mildere Form der Abmahnung. Sie weist den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hin, ohne dass direkt arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung angedroht werden. Sie dient in erster Linie als Hinweis oder Erinnerung an Pflichten.
Praxis-Tipp: Nutze die Ermahnung als ersten Schritt, um Konflikte oder Fehlverhalten konstruktiv zu lösen. Halte den Vorgang schriftlich fest, auch wenn er formell schwächer ist als eine Abmahnung – so hast Du im Streitfall einen Nachweis.

Gleich-
behandlung (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität.
Praxis-Tipp: Schule Deine Führungskräfte im Umgang mit dem AGG – Verstöße führen schnell zu Klagen.

Gewerkschaft (GG, BetrVG, TVG)

Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmern. Sie handeln Tarifverträge aus und unterstützen Mitglieder bei Konflikten mit Arbeitgebern.
Praxis-Tipp: Wenn Gewerkschaften in Deinem Betrieb aktiv sind, pflege den Austausch – sie können auch Partner sein.

Kündigung
(BGB, KSchG)

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Sie kann ordentlich (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) oder außerordentlich (fristlos, z. B. bei schwerem Fehlverhalten) ausgesprochen werden. Auch Verdachtskündigungen sind möglich.
Praxis-Tipp: Vor jeder Kündigung: dokumentieren, prüfen, Betriebsrat anhören – sonst riskierst Du einen Prozess.

Mitbestimmung des Betriebsrats (BetrVG)

Der Betriebsrat hat bei vielen Fragen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Einführung von Software). Ohne seine Zustimmung sind bestimmte Maßnahmen unwirksam.
Praxis-Tipp: Beziehe den Betriebsrat frühzeitig ein – das beschleunigt Prozesse oft mehr, als ihn zu umgehen.

Mutterschutz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere und Mütter vor und nach der Geburt. Dazu gehören Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und Mutterschutzfristen.
Praxis-Tipp: Informiere Dich über mögliche Umlagen (U2-Verfahren), um die finanziellen Belastungen zu reduzieren.

Nebentätigkeit / Nebengewerbe (BGB, GewO)

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, solange diese nicht den Hauptjob beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Eine Genehmigungspflicht kann im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Praxis-Tipp: Lege klare Regeln im Arbeitsvertrag fest, damit keine Wettbewerbsprobleme entstehen.

Probezeit
(BGB, KSchG)

Die Probezeit dient der Erprobung. Sie dauert maximal sechs Monate. Währenddessen gelten kürzere Kündigungsfristen.
Praxis-Tipp: Führe regelmäßige Feedbackgespräche während der Probezeit – das spart Überraschungen am Ende.

Schwer-
behinderung & Gleichstellung (SGB IX)

Menschen mit Schwerbehinderung genießen besonderen Kündigungsschutz. Auch Gleichgestellte fallen darunter. Arbeitgeber müssen mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Praxis-Tipp: Nutze mögliche Förderungen und Zuschüsse bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung.

Teilzeit (TzBfG)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilzeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Brückenteilzeit erlaubt es, die Arbeitszeit für 1–5 Jahre zu reduzieren und danach wieder zu erhöhen.
Praxis-Tipp: Plane flexible Arbeitszeitmodelle ein – das steigert Deine Attraktivität als Arbeitgeber.

Altersteilzeit (AltTZG)

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Mitarbeitern einen gleitenden Übergang in die Rente. Sie kann im Block- oder Teilzeitmodell erfolgen.
Praxis-Tipp: Nutze Altersteilzeit, um Know-how-Transfer von erfahrenen zu jüngeren Mitarbeitern zu sichern.

Urlaubs-
anspruch (BUrlG)

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.
Praxis-Tipp: Führe digitale Urlaubsplanung ein, um Überschneidungen und Engpässe zu vermeiden.

Versetzung (BGB, BetrVG)

Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder -orts für länger als einen Monat. Sie erfordert die Zustimmung des Betriebsrats.
Praxis-Tipp: Prüfe vor jeder Versetzung die persönlichen Umstände des Mitarbeiters – so vermeidest Du Konflikte.

Zeitarbeit (AÜG)

Zeitarbeit (oder auch Arbeitnehmerüberlassung, kurz: ANÜ) beschreibt die Beschäftigung von Mitarbeitern über einen Zeitarbeitsdienstleister für einen begrenzten Zeitraum.
Praxis-Tipp: Prüfe Einsatzdauer, Tarifverträge und Gleichbehandlung mit Stammpersonal.

Zwischen-
zeugnis
(BGB, GewO)

Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, z. B. bei Vorgesetztenwechsel oder interner Bewerbung. Es hat denselben rechtlichen Stellenwert wie ein Arbeitszeugnis.
Praxis-Tipp: Stelle Zwischenzeugnisse wohlwollend aus – sie motivieren und fördern Mitarbeiterbindung.

Arbeitsrecht & Verträge

Dein Überblick über die wichtigsten Begriffe im Arbeitsrecht*

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Basis für jedes Arbeitsverhältnis und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ob Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Zeugnis – hier findest Du alle wichtigen Informationen verständlich erklärt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und richtig umzusetzen. Denn Fehler im Arbeitsrecht führen schnell zu Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen. In dieser Übersicht erhältst Du praxisnahe Erläuterungen zu allen zentralen Begriffen, ergänzt durch wertvolle Tipps für die Umsetzung im Alltag. So behältst Du den Überblick und stellst sicher, dass Dein Unternehmen gut aufgestellt ist.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen, kann aber durch Tarifvertrag, Sozialplan oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Abfindungen sollen Einkommensverluste ausgleichen. 
Praxis-Tipp: Prüfe immer, ob eine Abfindung sinnvoll ist, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die schriftliche Rüge eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens. Sie dokumentiert den Pflichtverstoß und weist auf mögliche Konsequenzen (z. B. Kündigung) hin. Abmahnungen müssen konkret formuliert und verhältnismäßig sein. 
Praxis-Tipp: Dokumentiere Vorfälle immer genau, damit eine Abmahnung vor Gericht Bestand hat.

Änderungskündigung (BGB, KSchG)

Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, gleichzeitig aber ein neues Angebot mit geänderten Vertragsbedingungen unterbreitet. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. 
Praxis-Tipp: Nutze Änderungskündigungen nur als letztes Mittel, wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht möglich ist.

Arbeitsrecht (individuelles & kollektives)

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) sowie zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretungen (kollektives Arbeitsrecht). Es ist in vielen Gesetzen (BGB, KSchG, BetrVG, MuSchG, BEEG, ArbZG, AGG usw.) verankert. 
Praxis-Tipp: Für Startups & KMU reicht oft eine erfahrene externe Personalabteilung, die Dich auf die wichtigsten Vorschriften hinweist – so sparst Du dir einen eigenen Juristen.

Arbeitsvertrag (BGB, TzBfG, KSchG)

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er kann unbefristet, befristet mit Sachgrund oder ohne Sachgrund geschlossen werden. Er regelt u. a. Tätigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. 
Praxis-Tipp: Nutze keine Muster-Arbeitsverträge aus dem Internet, sondern lass Arbeitsverträge immer individuell an Dein Unternehmen anpassen.

Arbeitszeugnis (BGB, GewO)

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis.
Praxis-Tipp: Nutze klare, verständliche Sprache – vermeide verschlüsselte „Zeugniscodes“, die rechtlich angreifbar sein können.

Aufhebungsvertrag (BGB)

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine Fristen. Er kann jedoch Nachteile beim Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit).
Praxis-Tipp: Weise Deinen Mitarbeiter schriftlich auf mögliche Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit hin, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Betriebsrat (BetrVG)

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, z. B. bei Arbeitszeit, Kündigungen oder Einstellungen.
Praxis-Tipp: Auch kleine Unternehmen profitieren von einem guten Verhältnis zum Betriebsrat – Zusammenarbeit spart oft Konflikte.

Betriebsratsanhörung (BetrVG)

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber muss Gründe und Umstände genau darlegen.
Praxis-Tipp: Stelle sicher, dass Du die Anhörung dokumentierst – das schützt Dich im Falle einer Klage.

Direktionsrecht (BGB, GewO)

Das Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen zu bestimmen, soweit nichts anderes vertraglich oder gesetzlich geregelt ist.
Praxis-Tipp: Halte Änderungen möglichst schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.

Elternzeit (BEEG)

Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu drei Jahren nach der Geburt eines Kindes. Während der Elternzeit gilt Kündigungsschutz. Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist möglich.
Praxis-Tipp: Plane frühzeitig Ersatz für Arbeitnehmer in Elternzeit, um betriebliche Engpässe zu vermeiden.

Entgeltfortzahlung (EFZG)

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse.
Praxis-Tipp: Prüfe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig und halte Rückmeldungen zu Krankmeldungen standardisiert fest.

Ermahnung

Die Ermahnung ist eine mildere Form der Abmahnung. Sie weist den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hin, ohne dass direkt arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung angedroht werden. Sie dient in erster Linie als Hinweis oder Erinnerung an Pflichten.
Praxis-Tipp: Nutze die Ermahnung als ersten Schritt, um Konflikte oder Fehlverhalten konstruktiv zu lösen. Halte den Vorgang schriftlich fest, auch wenn er formell schwächer ist als eine Abmahnung – so hast Du im Streitfall einen Nachweis.

Gleichbehandlung (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität.
Praxis-Tipp: Schule Deine Führungskräfte im Umgang mit dem AGG – Verstöße führen schnell zu Klagen.

Gewerkschaft (GG, BetrVG, TVG)

Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmern. Sie handeln Tarifverträge aus und unterstützen Mitglieder bei Konflikten mit Arbeitgebern.
Praxis-Tipp: Wenn Gewerkschaften in Deinem Betrieb aktiv sind, pflege den Austausch – sie können auch Partner sein.

Kündigung (BGB, KSchG)

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Sie kann ordentlich (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) oder außerordentlich (fristlos, z. B. bei schwerem Fehlverhalten) ausgesprochen werden. Auch Verdachtskündigungen sind möglich.
Praxis-Tipp: Vor jeder Kündigung: dokumentieren, prüfen, Betriebsrat anhören – sonst riskierst Du einen Prozess.

Mitbestimmung des Betriebsrats (BetrVG)

Der Betriebsrat hat bei vielen Fragen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Einführung von Software). Ohne seine Zustimmung sind bestimmte Maßnahmen unwirksam.
Praxis-Tipp: Beziehe den Betriebsrat frühzeitig ein – das beschleunigt Prozesse oft mehr, als ihn zu umgehen.

Mutterschutz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere und Mütter vor und nach der Geburt. Dazu gehören Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und Mutterschutzfristen.
Praxis-Tipp: Informiere Dich über mögliche Umlagen (U2-Verfahren), um die finanziellen Belastungen zu reduzieren.

Nebentätigkeit / Nebengewerbe (BGB, GewO)

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, solange diese nicht den Hauptjob beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Eine Genehmigungspflicht kann im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Praxis-Tipp: Lege klare Regeln im Arbeitsvertrag fest, damit keine Wettbewerbsprobleme entstehen.

Probezeit (BGB, KSchG)

Die Probezeit dient der Erprobung. Sie dauert maximal sechs Monate. Währenddessen gelten kürzere Kündigungsfristen.
Praxis-Tipp: Führe regelmäßige Feedbackgespräche während der Probezeit – das spart Überraschungen am Ende.

Schwerbehinderung & Gleichstellung (SGB IX)

Menschen mit Schwerbehinderung genießen besonderen Kündigungsschutz. Auch Gleichgestellte fallen darunter. Arbeitgeber müssen mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Praxis-Tipp: Nutze mögliche Förderungen und Zuschüsse bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung.

Teilzeit (TzBfG)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilzeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Brückenteilzeit erlaubt es, die Arbeitszeit für 1–5 Jahre zu reduzieren und danach wieder zu erhöhen.
Praxis-Tipp: Plane flexible Arbeitszeitmodelle ein – das steigert Deine Attraktivität als Arbeitgeber.

Altersteilzeit (AltTZG)

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Mitarbeitern einen gleitenden Übergang in die Rente. Sie kann im Block- oder Teilzeitmodell erfolgen.
Praxis-Tipp: Nutze Altersteilzeit, um Know-how-Transfer von erfahrenen zu jüngeren Mitarbeitern zu sichern.

Urlaubsanspruch (BUrlG)

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.
Praxis-Tipp: Führe digitale Urlaubsplanung ein, um Überschneidungen und Engpässe zu vermeiden.

Versetzung (BGB, BetrVG)

Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder -orts für länger als einen Monat. Sie erfordert die Zustimmung des Betriebsrats.
Praxis-Tipp: Prüfe vor jeder Versetzung die persönlichen Umstände des Mitarbeiters – so vermeidest Du Konflikte.

Zeitarbeit (AÜG)

Zeitarbeit (oder auch Arbeitnehmerüberlassung, kurz: ANÜ) beschreibt die Beschäftigung von Mitarbeitern über einen Zeitarbeitsdienstleister für einen begrenzten Zeitraum.
Praxis-Tipp: Prüfe Einsatzdauer, Tarifverträge und Gleichbehandlung mit Stammpersonal.

Zwischenzeugnis (BGB, GewO)

Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, z. B. bei Vorgesetztenwechsel oder interner Bewerbung. Es hat denselben rechtlichen Stellenwert wie ein Arbeitszeugnis.
Praxis-Tipp: Stelle Zwischenzeugnisse wohlwollend aus – sie motivieren und fördern Mitarbeiterbindung.

*Hinweis:

Die Aufzählung und die kurzen Erklärungen der Begriffe auf dieser Seite sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Wir führen keine Rechtsberatung durch, sondern zeigen lediglich zentrale Personal- und Arbeitsrechtsthemen in verständlicher Form auf.

Die Inhalte erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage seriöser Quellen und relevanter Gesetzestexte. Unser Ziel ist es, die Themen so leserfreundlich und verständlich wie möglich darzustellen und Dir damit eine erste Orientierung zu bieten.

Für eine verbindliche Rechtsauskunft wende Dich bitte an einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt.